3.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/16 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 2. April 2010 — Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA/Administración General del Estado
(Rechtssache C-157/10)
2010/C 179/26
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Supremo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA
Beklagte: Administración General del Estado
Vorlagefrage
Sind die Art. 63 und 65 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie einer (einseitig oder gemäß einem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen erlassenen) nationalen Regelung entgegenstehen, die bei der Körperschaftsteuer und im Rahmen der Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung den Abzug der Steuer verbietet, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Erträge geschuldet wird, die dieser Besteuerung unterliegen und dort erzielt wurden, wenn diese Steuer — trotz des Entstehens der Steuerschuld — aufgrund einer Befreiung, einer Steuergutschrift oder irgendeiner sonstigen Steuervergünstigung nicht gezahlt wurde?