11.9.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 246/30 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 12. Juli 2010 — X/Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-334/10)
()
2010/C 246/50
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Verfahrensbeteiligte des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: X
Anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën
Vorlagefragen
1. |
Steht einem Steuerpflichtigen, der einen Teil eines zu seinem Unternehmen gehörenden Investitionsguts vorübergehend für seinen eigenen Bedarf verwendet, — gemäß Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c sowie Art. 17 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie (1) — das Recht auf Vorsteuerabzug für Ausgaben für dauerhafte Umgestaltungen zu, die ausschließlich im Hinblick auf die private Verwendung durchgeführt wurden? |
2. |
Macht es für die Beantwortung dieser Frage einen Unterschied, ob dem Steuerpflichtigen bei der Anschaffung des Investitionsguts Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt worden ist, die er abgezogen hat? |
(1) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).