27.8.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 252/25 |
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 28. Juni 2011 — K
(Rechtssache C-322/11)
2011/C 252/46
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: K
Andere Beteiligte: Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö, valtiovarainministeriö
Vorlagefrage
Sind die Art. 63 AEUV und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach eine in Finnland unbeschränkt steuerpflichtige Person den Verlust aus der Veräußerung einer in Frankreich belegenen Immobilie nicht von dem in Finnland zu besteuernden Gewinn aus der Veräußerung von Aktien in Abzug bringen darf, während sie den Verlust aus der Veräußerung einer entsprechenden in Finnland belegenen Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen von den Veräußerungsgewinnen abziehen darf?