18.8.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 250/10 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Central Administrativo Sul (Portugal) eingereicht am 6. Juni 2012 — Fazenda Pública/ITELCAR — Automóveis de Aluguer, Lda
(Rechtssache C-282/12)
2012/C 250/18
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Central Administrativo Sul
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Fazenda Pública
Beklagte: ITELCAR — Automóveis de Aluguer, Lda
Vorlagefrage
Stehen die Art. 63 und 65 AEUV (Art. 56 und 58 EG) Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie Art. 61 CIRC (Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas — Körperschaftsteuergesetz) in der Fassung, die er durch das Decreto-Lei Nr. 198/2001 vom 3. Juli 2001 erhalten hat, mit den Änderungen durch das Gesetz Nr. 60-A/2005 vom 30. Dezember 2005 (Staatshaushalt für 2006) entgegen, die in dem Fall, dass ein in Portugal ansässiger Steuerpflichtiger bei einem Unternehmen eines Drittlands, mit dem er besondere Beziehungen im Sinne von Art. 58 Abs. 4 CIRC unterhält, Schulden hat, nicht zulassen, dass Zinsen, die auf den gemäß Art. 61 Abs. 3 CIRC als übermäßig anzusehenden Teil der Schulden entfallen und von dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen unter denselben Umständen getragen und gezahlt werden wie von einem in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen getragene und gezahlte Zinsen, bei dem die übermäßige Verschuldung gegenüber einem in Portugal ansässigen Unternehmen besteht, mit dem er besondere Beziehungen unterhält, als steuerliche Kosten abgezogen werden?