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18.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/11


Vorabentscheidungsersuchen des Krajský soud v Ostravě (Tschechische Republik), eingereicht am 30. Januar 2013 — Strojírny Prostějov, a. s./Odvolací finanční ředitelství

(Rechtssache C-53/13)

2013/C 141/18

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Krajský soud v Ostravě

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Strojírny Prostějov, a. s.

Beklagter: Odvolací finanční ředitelství

Vorlagefrage

Stehen die Art. 56 und 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Anwendung einer innerstaatlichen rechtlichen Regelung entgegen, die für den Fall, dass ein Unternehmen, das einem anderen Unternehmen Arbeitnehmer überlässt (überlassendes Unternehmen), seinen Sitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat, dem Unternehmen, das die Arbeitnehmer in Anspruch nimmt, die Verpflichtung auferlegt, für die entsprechenden Arbeitnehmer Lohnsteuer einzubehalten und an den Staatshaushalt abzuführen, während diese Verpflichtung dem überlassenden Unternehmen obliegt, sofern es seinen Sitz im Gebiet der Tschechischen Republik hat?