8.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 71/3 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 19. November 2013 — F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt
(Rechtssache C-589/13)
2014/C 71/05
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt
Belangte Behörde: Unabhängiger Finanzsenat Außenstelle Wien
Vorlagefrage
Ist Art. 56 EG (nunmehr Art. 63 AEUV) dahin auszulegen, dass er einem System der Besteuerung von einer österreichischen Privatstiftung erzielter Kapitalerträge und Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen entgegensteht, das eine steuerliche Belastung der Privatstiftung in Form einer „Zwischensteuer“ zur Sicherung einer inländischen Einfachbesteuerung nur für den Fall vorsieht, dass auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens beim Empfänger von Zuwendungen aus der Privatstiftung eine Entlastung von der an sich auf Zuwendungen lastenden Kapitalertragsteuer erfolgt?