7.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 102/14 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 13. Januar 2014 — Staatssecretaris van Financiën/D. G. Kieback
(Rechtssache C-9/14)
2014/C 102/19
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Staatssecretaris van Financiën
Kassationsbeschwerdegegner: D. G. Kieback
Vorlagefragen
1. |
Ist Art. 39 EG dahin auszulegen, dass der Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige abhängig beschäftigt ist, bei der Erhebung der Einkommensteuer die persönliche Lage und den Familienstand des Steuerpflichtigen in einem Fall berücksichtigen muss, in dem (i) dieser Steuerpflichtige nur für einen Teil des Veranlagungszeitraums in diesem Mitgliedstaat arbeitete, während er in einem anderen Mitgliedstaat wohnte, (ii) er sein gesamtes oder nahezu gesamtes Einkommen während dieses Zeitraums im Beschäftigungsstaat erzielte, (iii) er im Laufe dieses Jahres in einem anderen Staat arbeitete und wohnte und (iv) er über den gesamten Veranlagungszeitraum gesehen nicht seine gesamten oder nahezu gesamten Einkünfte im erstgenannten Beschäftigungsstaat erzielte? |
2. |
Macht es für die Beantwortung der ersten Frage einen Unterschied, wenn der Staat, in dem der Arbeitnehmer im Laufe des Veranlagungszeitraums wohnte und arbeitete, kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist? |