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28.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 129/9


Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 15. Januar 2014 — X/Staatssecretaris van Financiën

(Rechtssache C-14/14)

2014/C 129/12

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdegegner: X

Kassationsbeschwerdegegner: Staatssecretaris van Financiën

Vorlagefragen

1.

Muss sich bei der Anwendung von Art. 63 AEUV der Vergleich zwischen einem Gebietsfremden und einem Gebietsansässigen in einem Fall wie dem hier vorliegenden, in dem der Quellenstaat von einer Dividendenausschüttung Dividendensteuer einbehalten hat, auch auf die auf die Dividendeneinkünfte erhobene Einkommensteuer erstrecken, auf die die Dividendensteuer bei Gebietsansässigen angerechnet wird?

2.

Muss, falls die erste Frage bejaht wird, bei der Beurteilung, ob die effektive steuerliche Belastung für einen Gebietsfremden höher ist als für einen Gebietsansässigen, ein Vergleich angestellt werden zwischen der von einem Gebietsfremden einbehaltenen niederländischen Dividendensteuer und der von einem Gebietsansässigen geschuldeten niederländischen Einkommensteuer, die aufgrund des Pauschaleinkommens berechnet wird, das im Jahr der Ausschüttung der Dividenden dem Gesamtbesitz von Investmentanteilen an niederländischen Gesellschaften zugerechnet werden kann, oder verlangt das Recht der Europäischen Union die Anwendung eines anderen Vergleichsmaßstabs? Muss bei diesem Vergleich auch das steuerfreie Vermögen des Gebietsansässigen berücksichtigt werden und, falls ja, inwieweit (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. Oktober 2013, Welte, C-181/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht)?

3.

Ist es, falls die Antwort auf die erste Frage bejaht wird, bei der Beurteilung, ob eine eventuell diskriminierende Quellensteuer aufgrund eines vom Quellenstaat geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung rechtswirksam neutralisiert wird, ausreichend, dass i) dieses Doppelbesteuerungsabkommen eine Steuerminderung im Wohnsitzstaat durch die Anrechnung der Quellensteuer vorsieht und dass im konkreten Fall, obwohl diese Möglichkeit nicht uneingeschränkt besteht, ii) die vom Wohnsitzstaat gewährte Steuerminderung, da nur die netto bezogenen Dividenden besteuert werden, zur vollständigen Kompensation des diskriminierenden Teils der Quellensteuer führt?