2.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 73/17 |
Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 19. Dezember 2014 — Masco Denmark ApS und Damixa ApS/Skatteministeriet
(Rechtssache C-593/14)
(2015/C 073/23)
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Vestre Landsret
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Masco Denmark ApS und Damixa ApS
Beklagter: Skatteministeriet
Vorlagefrage
Verwehrt es Art. 43 EG in Verbindung mit Art. 48 EG (jetzt Art. 49 AEUV in Verbindung mit Art. 54 AEUV) einem Mitgliedstaat, einer inländischen Gesellschaft eine Steuerbefreiung für Zinseinkünfte in dem Fall zu versagen, dass eine verbundene Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, die entsprechenden Zinsaufwendungen nach Vorschriften dieses Mitgliedstaats über die Zinsabzugsbeschränkung bei Unterkapitalisierung (wie den hier vorliegenden) steuerlich nicht abziehen kann, wenn der Mitgliedstaat einer inländischen Gesellschaft eine Steuerbefreiung für Zinseinkünfte in dem Fall gewährt, dass eine verbundene Gesellschaft, die im Inland ansässig ist, die entsprechenden Zinsaufwendungen nach nationalen Vorschriften über die Zinsabzugsbeschränkung bei Unterkapitalisierung (wie den hier vorliegenden) steuerlich nicht abziehen kann?