29.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 213/15 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 12. März 2015 — Max-Heinz Feilen gegen Finanzamt Fulda
(Rechtssache C-123/15)
(2015/C 213/23)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Max-Heinz Feilen
Beklagter: Finanzamt Fulda
Vorlagefrage:
Steht die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 65 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist, und für diesen Vorerwerb Erbschaftsteuer in dem Mitgliedstaat festgesetzt wurde, während eine Steuerermäßigung ausscheidet, wenn für den Vorerwerb Erbschaftsteuer in einem anderen Mitgliedstaat erhoben wurde?