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28.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 320/23


Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. August 2015 — Secretary of State for Work and Pensions/Tolley (verstorben, handelnd durch ihren persönlichen Vertreter)

(Rechtssache C-430/15)

(2015/C 320/32)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court of the United Kingdom

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beklagter und Revisionskläger: Secretary of State for Work and Pensions

Klägerin und Revisionsbeklagte: Frau Tolley (verstorben, handelnd durch ihren persönlichen Vertreter)

Vorlagefragen

1.

Ist die Pflegekomponente der Disability Living Allowance des Vereinigten Königreichs für die Zwecke der Verordnung Nr. 1408/71 (1) zutreffend als eine Leistung bei Invalidität und nicht als eine Geldleistung bei Krankheit eingestuft?

2.

(i)

Unterliegt eine Person, die nach dem Recht des Vereinigten Königreichs den Anspruch auf die Disability Living Allowance des Vereinigten Königreichs verliert, weil sie in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen ist, und die vor diesem Umzug jede Berufstätigkeit eingestellt hat, aber nach dem Sozialversicherungssystem des Vereinigten Königreichs für den Fall des Alters versichert bleibt, für die Zwecke von Art. 13 Abs. 2 Buchst. f der Verordnung Nr. 1408/71 nicht mehr den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs?

(ii)

Unterliegt eine solche Person jedenfalls im Licht von Nr. 19 Buchst. c des das Vereinigte Königreich betreffenden Abschnitts von Anhang VI der Verordnung weiterhin den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs?

(iii)

Sofern sie den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs nicht im Sinne von Art. 13 Abs. 2 Buchst. f weiterhin unterliegt, ist das Vereinigte Königreich dann aufgrund von Nr. 20 des Anhangs VI verpflichtet oder lediglich berechtigt, die Bestimmungen in Titel III Kapitel 1 der Verordnung auf sie anzuwenden?

3.

(i)

Ist die weite Definition des Arbeitnehmerbegriffs in [der Rechtssache Dodl und Oberhollenzer (C-543/03)] für die Zwecke der Art. 19 bis 22 der Verordnung anzuwenden, wenn die Person vor ihrem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat jede Berufstätigkeit eingestellt hat, ungeachtet der Unterscheidung in Titel III Kapitel 1 zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen einerseits und Arbeitslosen andererseits?

(ii)

Hat eine Person, falls die Definition anzuwenden ist, Anspruch darauf, dass die Leistung entweder aufgrund von Art. 19 oder aufgrund von Art. 22 exportiert wird? Verhindert Art. 22 Abs. 1 Buchst. b den Ausschluss des Anspruchs eines Antragstellers auf die Pflegekomponente der DLA durch eine Wohnortvoraussetzung in nationalen Rechtsvorschriften bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Mitgliedstaat?


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).