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12.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 335/36


Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Frankreich), eingereicht am 28. Juni 2016 — Christian Picart/Ministre des finances et des comptes publics

(Rechtssache C-355/16)

(2016/C 335/48)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d’État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Christian Picart

Rechtsmittelgegner: Ministre des finances et des comptes publics

Vorlagefragen

1.

Kann das Recht auf Niederlassung als Selbständiger, wie es in den Art. 1 und 4 des Abkommens vom 21. Juni 1999 und in Art. 12 von dessen Anhang I definiert ist, als gleichwertig mit der Niederlassungsfreiheit angesehen werden, die Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, mit Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) gewährleistet wird?

2.

Wäre dann angesichts der Bestimmungen von Art. 16 des Abkommens die auf das Urteil C-470/04 vom 7. September 2006 zurückgehende und damit nach diesem Abkommen ergangene Rechtsprechung im Fall eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats anzuwenden, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat und sich darauf beschränkt, die Beteiligungen zu behalten, die er an dem Recht dieses Mitgliedstaats unterliegenden Gesellschaften hielt und die ihm einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaften verleihen und es ihm ermöglichen, deren Tätigkeiten zu bestimmen, ohne indessen die Absicht zu äußern, in der Schweiz eine andere selbständige Erwerbstätigkeit als die auszuüben, die er in dem Mitgliedstaat ausgeübt hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und die in der Verwaltung dieser Beteiligungen besteht?

3.

Sollte dieses Recht nicht gleichwertig mit der Niederlassungsfreiheit sein, wäre es dann so auszulegen, wie es der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil C-470/04 vom 7. September 2006 für die Niederlassungsfreiheit getan hat?