18.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 437/19 |
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Frankreich), eingereicht am 28. September 2017 — Sofina SA, Rebelco SA, Sidro SA/Ministre de l’Action et des Comptes Publics
(Rechtssache C-575/17)
(2017/C 437/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d’État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerinnen: Sofina SA, Rebelco SA, Sidro SA
Kassationsbeschwerdegegner: Ministre de l’Action et des Comptes Publics
Vorlagefragen
1. |
Sind die Art. 56 und 58 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, nunmehr Art. 63 und 65 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dahin auszulegen, dass der Liquiditätsnachteil, der sich aus der Einbehaltung einer Quellensteuer auf Dividenden ergibt, die an defizitäre gebietsfremde Gesellschaften ausgeschüttet werden, während gebietsansässige defizitäre Gesellschaften hinsichtlich des Betrags der von ihnen bezogenen Dividenden erst in dem Steuerjahr besteuert werden, in dem sie gegebenenfalls wieder Gewinn erzielen, an sich eine Ungleichbehandlung darstellt, die eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs bewirkt? |
2. |
Kann die in der vorstehenden Frage angeführte mögliche Beschränkung des freien Kapitalverkehrs im Hinblick auf die Anforderungen, die sich aus den Art. 56 und 58 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, nunmehr Art. 63 und 65 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ergeben, als durch die Notwendigkeit, die Effizienz der Beitreibung der Steuer zu gewährleisten, da nicht gebietsansässige Gesellschaften nicht der Kontrolle der französischen Finanzverwaltung unterliegen, oder durch das Erfordernis der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt angesehen werden? |
3. |
In dem Fall, in dem die Einbehaltung der Quellensteuer im Hinblick auf den freien Kapitalverkehr grundsätzlich zulässig ist:
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