29.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 110/20 |
Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 30. Dezember 2020 — Gallaher Limited/The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs
(Rechtssache C-707/20)
(2021/C 110/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Gallaher Limited
Rechtsmittelgegner: The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs
Vorlagefragen
1. |
Kann Art. 63 AEUV im Zusammenhang mit innerstaatlichen Rechtsvorschriften wie den Group Transfer Rules (Vorschriften über den Konzernbeitrag), die nur auf Konzerne anwendbar sind, geltend gemacht werden? |
2. |
Falls Art. 63 AEUV im Zusammenhang mit den Group Transfer Rules nicht allgemein geltend gemacht werden kann, kann er dennoch geltend gemacht werden
|
3. |
Stellt eine Regelung wie die Group Transfer Rules, wonach eine Übertragung von Vermögenswerten von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Gesellschaft auf eine in der Schweiz ansässige Schwestergesellschaft (die nicht über eine ständige Niederlassung im Vereinigten Königreich Handel betreibt) sofort besteuert wird, wenn diese beiden Gesellschaften 100 %ige Tochtergesellschaften einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen gemeinsamen Muttergesellschaft sind, während unter den gleichen Umständen eine solche Übertragung steuerlich neutral wäre, wenn die Schwestergesellschaft ebenfalls im Vereinigten Königreich ansässig wäre (oder über eine ständige Niederlassung im Vereinigten Königreich Handel betreiben würde), eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit der Muttergesellschaft nach Art. 49 AEUV oder gegebenenfalls eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs nach Art. 63 AEUV dar? |
4. |
Wenn Art. 63 AEUV geltend gemacht werden könnte:
|
5. |
Falls eine Beschränkung vorliegt, wobei unstreitig ist, dass die Beschränkung grundsätzlich aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (nämlich der Wahrung einer ausgewogenen Verteilung von Besteuerungsrechten) gerechtfertigt ist, ist diese Beschränkung erforderlich und verhältnismäßig im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere in einem Kontext, in dem der betreffende Steuerpflichtige einen Erlös aus der Veräußerung des Vermögenswerts erzielt hat, der dem vollen Marktwert des Vermögenswerts entspricht? |
6. |
Falls ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und/oder das Recht auf freien Kapitalverkehr vorliegt:
|