11.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 127/23 |
Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden), eingereicht am 6. Februar 2023 — Skatteverket/Digital Charging Solutions GmbH
(Rechtssache C-60/23, Digital Charging Solutions)
(2023/C 127/29)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Högsta förvaltningsdomstolen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Skatteverket
Beklagte: Digital Charging Solutions GmbH
Vorlagefragen
1. |
Stellt eine Leistung an den Nutzer eines Elektrofahrzeugs, die im Aufladen des Fahrzeugs an einer Ladestation besteht, eine Lieferung eines Gegenstands nach Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie (1) dar? |
2. |
Falls Frage 1 bejaht wird, ist dann eine solche Lieferung in allen Abschnitten der Transaktionskette, in die ein zwischengeschaltetes Unternehmen eingebunden ist, als gegeben anzunehmen, wenn die Transaktionskette in jedem Abschnitt mit einem Vertrag einhergeht, aber nur der Nutzer des Fahrzeugs über Umstände wie die Menge, den Zeitpunkt und den Ort der Aufladung sowie die Art der Verwendung der Elektrizität entscheiden kann? |
(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).